
Registrierungspflicht für Abgabe & Inverkehrbringen von
Mischfuttermittel für Nutztiere einschl. Pferde
gemäß Verordnung (EG) Nr. 183/2005
Sehr geehrte Tierärztinnen und Tierärzte,
Wir möchten Sie über eine wichtige Registrierungspflicht informieren, die sich für Sie als Tierarzt und Futtermittelunternehmer bei Lagerung und Abgabe unserer unten genannten Futtermittelprodukte gemäß der geltenden Futtermittelhygieneverordnung (Verordnung (EG) Nr. 183/2005) ergibt.
Produktklassifizierung
Unsere nachfolgend genannten Produkte sind Futtermittel für Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, und unterliegen als solche den Regelungen der Futtermittelhygieneverordnung. Umfasst ist eine breite Palette, wie Einzel-, Misch-, Ergänzungs-, Mineral- und Diätfuttermittel.
- GALLIPRO FIT DRINK
- TONISITY PX
- YMCP VITALL
- FRESH COW YMCP
- RYCAPS
- CALF RENOVA CAPS
- HYDRATABS
- BLUELITE REPLENISH
Ihre Registrierungspflicht
Unter anderem Lagerung und Vertrieb dieser Produkte bedingen eine Registrierungspflicht als Futtermittelunternehmen gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 183/2005.
Nach erfolgreicher Meldung bei Ihrer zuständigen Überwachungsbehörde wird Ihr Unternehmen in das nationale Verzeichnis der registrierten Futtermittelunternehmen aufgenommen.
Vielen Dank für Ihre Kooperation und Ihr Verständnis.
Mit freundlichem Gruß,
Elanco Deutschland GmbH

